Bachelor of "Food Processing" beginnt zum Wintersemester 2011/12
Es ist soweit: Die erste Professur der Fachhochschule Lübeck für den neuen Studiengang „Food Processing“ ist berufen. Der Studiengang wird zum Wintersemester 2011/12 starten.
Studieninhalt:
Durch anwendungsbezogene Lehre soll eine auf wissenschaftlicher Grundlage beruhende Bildung vermittelt werden, die mit Erreichen des Abschlussgrades zu selbstständiger Tätigkeit im Beruf befähigt. Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit zu wissenschaftlich fundiertem Denken und Handeln sowie die entsprechenden Methoden und Fachkenntnisse auf den Gebieten des Maschinenbaus, der Wirtschaftswissenschaften sowie der Lebensmitteltechnik und -chemie erwerben. Das Studium bereitet auf berufliche Tätigkeiten im Fabrikbetrieb von lebensmittel-produzierenden Unternehmen und im Lebensmittelanlagebau vor. Der Studiengang führt zum berufsqualifizierenden Abschluss „Bachelor of Engineering“.
Das Studium gliedert sich formal in drei Abschnitte:
- Durchgehendes Studium vom 1. bis zum 6. Semester mit den Fachschwerpunkten Lebensmitteltechnik und IT, Wirtschaft, Management und Sprachen sowie Lebensmittelchemie.
- Ein Projektstudium im 7. Semester.
- Eine abschließende Bachelor-Arbeit (Bachelor-Thesis) mit Abschlusskolloquium im 7. Semester
Bewerbungszeitraum: 01.05.2011-15.07.2011 (keine Fristverlängerung möglich !)
Bewerbungsart: Online-Portal der FH Lübeck, ab spätestens 01.05.2011 freigeschaltet
Zulassungsvoraussetzungen:
1. Fachhochschulreife oder gleichwertig, siehe aktuelle Regelungen in Schleswig- Holstein.
2. Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung FALET.
Der Nachweis der praktischen Tätigkeit im Studiengang Food Processing umfasst eine abgeschlossene Ausbildung im Berufsbild Fachkraft für Lebensmitteltechnik (FALET). Nach Prüfung der Hochschule können auch vergleichbare Berufsabschlüsse anerkannt werden. Dem Antrag auf Zulassung zum Studium ist mindestens der Nachweis der begonnenen und laufenden Ausbildung beizufügen. In diesem Fall ist bis zum Ende des 1. Fachsemesters das Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung nachzuweisen; der erfolgreiche Berufsabschluss ist bis zum Ende des 5. Fachsemesters
nachzuweisen.
3. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.





